Sie haben viele Fragen rund um Ihre Geburt? Vielleicht finden Sie hier schon einige Antworten – in allgemeiner Art – aber mit südstädtischem Flair – beantwortet. Wenn nicht, freuen wir uns, Ihre Frage vielleicht in unserem Frage- und Antwortkatalog zu beantworten.
Nein. Grundsätzlich halten und schützen die Hebammen den Damm. Unter der Geburt kann es jedoch zu Geburtsverletzungen (Dammrissen) kommen. Ein durch den Arzt oder die Hebamme durchgeführter Dammschnitt (Episiotomie) wird nur bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt. So kann zum Beispiel bei einer kindlichen Gefahrensituation mit schlechten Herztönen ein Dammschnitt zur rascheren Beendigung der Geburt beitragen.
Der Dammschnitt als solcher wird während einer Presswehe durchgeführt und wird in der Regel wenig verspürt. Die anschließende Naht wird nach Geburt des Mutterkuchens in Lokalanästhesie durchgeführt.
Frage:
Mein Kind liegt in Beckenendlage, was kann ich tun?
Antwort:
Zunächst raten wir zu einem abwartenden Verhalten, da sich ein Großteil der Beckenendlagenkinder im Verlauf der Schwangerschaft noch in eine Schädellage dreht. Ab der 32. Schwangerschaftswoche können Sie unterstützende Maßnahmen, z.B. durch Moxibustion (Maßnahme aus der traditionell chinesischen Medizin mit Beifußkraut) und die "Indische Brücke" durchführen. Dies wird durch Ihren Frauenarzt und durch die Sie betreuende Hebamme, die Sie auch in der Schwangerschaft kontaktieren können, erklärt und durchgeführt.
Liegt in der 37. Schwangerschaftswoche nach wie vor eine Beckenendlage vor, sollten Sie einen Termin in der Schwangerensprechstunde vereinbaren zur Abklärung der Möglichkeit einer äußeren Wendung. Auf jeden Fall sollte zu diesem Zeitpunkt ein Gespräch mit dem Geburtshelfer zur Besprechung des Geburtsmodus erfolgen (äußere Wendung, Spontanpartus versus primärem Kaiserschnitt).