Patienten- sowie Mitarbeiterdaten unterliegen dem Schutz der dafür vorgesehenen rechtlichen Bestimmungen. Dies sind unter anderen:
die Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Köln -PatDSO- vom 01.09.2005,
die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz -KDO- des Erzbistums Köln vom 26.09.2003 sowie die anderen geltenden Datenschutzregelungen einschließlich der zu ihrer Durchführung ergangenen Bestimmungen.
Für die Beachtung bei der Erfassung und Verarbeitung dieser Daten wurde ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt. Bei Fragen oder Anregungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an: