Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen sowie ein neues Entgeltsystem erfordern insbesondere von den Krankenhäusern ein hohes Maß an Anpassungsvermögen und Flexibilität.
Neben dem medizinischen Fortschritt haben sich in den letzten Jahren bei reduzierten Ressourcen auch in den Bereichen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung erhebliche Veränderungen ergeben.
Die rund 2.200 deutschen Akutkrankenhäuser sind verpflichtet, erstmals zum 31.08.2005 für das Berichtsjahr 2004 und danach alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht in einer vorgegebenen Form zu erstellen. Dies hat der Gesetzgeber in § 137 Abs. 6 des SGB V verbindlich festgelegt.
Dieser Qualitätsbericht zeigt das Leistungsspektrum und die Strukturdaten des Krankenhauses der Augustinerinnen und leistet damit einen Beitrag für mehr Transparenz im Gesundheitswesen.
Patienten, Ärzte und Krankenkassen bekommen einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Hauses und haben eine klare Informations- und Entscheidungshilfe bei der Wahl der besten Behandlung. Die zeitgleichen Berichtszeiträume, der detailliert vorgegebene Aufbau und die exakte Datenerfassung der diagnostischen und therapeutischen Leistungen lassen objektive Vergleiche zu und überwinden eine von subjektiven Erfahrungen und Schätzungen geprägte Positionierung.
Das Erbringen von Leistungen hoher Qualität ist eine selbstverständliche Verpflichtung der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Arbeit zum Wohle erkrankter Menschen. Vor diesem Hintergrund ist der Qualitätsbericht ein wichtiges, zusätzliches Element des Wettbewerbs und der Qualitätssicherung. Er bietet durch sein regelmäßiges Erscheinen die Möglichkeit, Leistungen in ihrer Entwicklung zu bewerten und ist so eine wesentliche Grundlage für die ständige Überprüfung und permanente Verbesserung der Patientenversorgung.